Mittwoch, 18. Juli 2007

Achtung bei Verlagsverträgen

Verträge sind wie gute Lyrik,
schreibt Sandra Uschtrin in ihrem Artikel "Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Bestellvertrag versus Verlagsvertrag" in der >> Federwelt.de. Und weiter:
Jedes Wort ist mit Bedeutung aufgeladen, kein Wort steht da "nur so", "aus Spaß" oder weil dem Urheber gerade nichts anderes einfiel.
Uschtrin zeigt anhand eines Beispiels für einen Vertragsentwurf auf, worauf man besser vor der Unterzeichnung achten sollte - eben weil sich jemand auf der anderen Seite etwas dabei gedacht hat! Das oft zu ungunsten der Autorin ausgehen kann.

Man kann sich an Normverträge halten, die es übrigens in Österreich nicht rechtsverbindlich gibt - das Literaturhaus empfiehlt die entsprechenden Muster aus Deutschland und der Schweiz. Am besten aber, sich von einer qualifizierten Stelle beraten lassen!

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